Geldwäscherecht und Datenschutz – Korrekte Identifizierung der Betroffenen

Das Geldwäschegesetz schreibt u.a. vor, dass Kunden und andere Personen identifiziert werden. Da es sich bei den Daten, die für eine Identifizierung um personenbezogene Daten handelt, muss auch der Datenschutz eingehalten werden.