Cybersicherheit und TOM in Unternehmen
Cybersicherheit ist ein wichtiger Bestandteil für Unternehmen. Dabei geht es zum einen darum, Daten des Unternehmens zu schützen, aber andererseits stellt die Cybersicherheit auch eine wichtige Grundlage im Datenschutz dar. Wenn Daten durch Cyberangriffe verloren, gelöscht oder geändert werden, können auch personenbezogene Daten betroffen sein.
Ein wichtiger Schritt, Daten vor Cyberangriffen zu schützen, sind dabei Mitarbeiter. Wenn diese entsprechend geschult und sensibilisiert sind, können einige Angriffe bereits verhindert oder zumindest frühzeitig entdeckt werden.
Was bedeutet Awareness?
In diesem Zusammenhang fällt der Begriff Awareness häufig. Aber was bedeutet Awareness? Awareness – zu Deutsch „Bewusstsein“ – stellt in der IT-Sicherheit so zu sagen das Bewusstsein für Gefahren in der Cybersicherheit dar.
Darüber hinaus geht es auch darum, ein Problembewusstsein für mögliche Gefahren zu entwickeln und daraus entsprechende Verhaltensweisen zu adaptieren.
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Awareness als Teil des Datenschutzes im Unternehmen
Datenschutz und IT-Sicherheit gehören zusammen, denn die IT-Sicherheit bildet einen Teil der sogenannten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM). Personenbezogene Daten können durch fehlende Sicherheitsmaßnahmen in der IT durch den Zugriff von Unbefugten gefährdet werden. Dann ist auch der Datenschutz nicht mehr gewährleistet.
Um also die DS-GVO umzusetzen, muss auch eine entsprechende IT-Sicherheit sichergestellt werden. Da viele Cyberangriffe durch Hacker, Malware usw., durch den Nutzer verursacht werden können, stellt die Awareness der Mitarbeiter in diesem Bereich ein wichtiges Tool für den Datenschutz dar.
Problembewusstsein bei Mitarbeitern fördern
Je mehr also das Problembewusstsein für die Gefahren bei Mitarbeitern geschult wird, desto besser kann in diesem Bereich der Datenschutz umgesetzt werden. Für den Verantwortlichen bedeutet dies, dass er das Problembewusstsein der Mitarbeiter fördern muss. Dazu macht es Sinn, entsprechende Schulungen im Datenschutz durch den Punkt Cybersicherheit zu ergänzen.
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Sicheres Verhalten sichert den Datenschutz
Je mehr die Mitarbeiter darin geschult werden, mögliche Gefahren durch Cyberangriffe zu erkennen, wenn möglich abzuwenden oder frühzeitig zu melden, desto besser kann das Unternehmen vor Schäden geschützt werden. Dabei ist das sichere Verhalten der Mitarbeiter im Umgang mit Daten und möglichen Cyberangriffen eine wichtige Sicherung für den Datenschutz.
Cybersicherheit als Teil des Datenschutzes
Eine Schulung im Bereich Awareness kann den täglichen Umgang mit den IT-Systemen daher ausgesprochen sicher gestalten. Den Mitarbeitern kann dabei zum Beispiel aufgezeigt werden, welche aktuellen Gefahren bekannt sind, welche Mittel genutzt werden, um Angriffe zu verhindern oder wie Spam, Malware oder anderes gezielt erkannt werden können. Eine Schaffung eines Problembewusstseins in Sachen Datenschutz und IT-Sicherheit kann durch regelmäßige Schulungen geschaffen und aufrechterhalten werden.
Cybersicherheit ist ein wichtiger Teil der Grundsätze im Datenschutz.
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Konzepte für und mit Mitarbeitern entwickeln
Um die Mitarbeiter entsprechend zu schulen, sollte der Verantwortliche seine Schulungskonzepte und Sicherheitsmaßnahmen immer aus dem Blickwinkel der Mitarbeiter entwickeln. Nur so können entsprechend umsetzbare Maßnahmen geschaffen und sichere Konzepte eingeführt werden.
Diese sollten gerne auch gemeinsam mit den Mitarbeitern und einem Fachmann aufgestellt und wie alles im Datenschutz regelmäßig geprüft und aktualisiert werden. Dabei sollte man sich bewusst machen, dass der Mitarbeiter, also die Person, die die entsprechende IT-Systeme benutzt, ein wichtiger und Grundlegender Baustein für den Datenschutz ist.
Nur wenn dieser entsprechende Gefahren für IT-Sicherheit und Datenschutz erkennt, können beide gut umgesetzt werden.
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Datenschutzbeauftragten und IT-Fachleute einbinden
Um den Faktor „Mensch“ ausreichend sicher zu schulen, sollten immer auch Fachleute bei der Umsetzung von IT-Sicherheit und Datenschutz eingebunden werden. Der (externe) Datenschutzbeauftragte kann zum Beispiel die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter in Sachen Datenschutz professionell betreuen.
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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Erstinformation, ersetzt keine fachliche und individuelle Beratung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie den Datenschutz ausreichend umsetzen, dann lassen Sie sich von uns professionell beraten.
Dennis Manz ist seit über 20 Jahren selbstständig. Ist in der IT für unterschiedliche Branchen und seit langer Zeit auch im Bereich Buchhaltung und Steuerrecht tätig. Als Gründer und Geschäftsführer der Datenschutzberater.NRW GmbH betreut er zusammen mit seinem Team erfolgreich Unternehmen, Praxen, Steuerberater und unterschiedliche Einrichtungen in Sachen Datenschutz und GoBD-Beratung.