personenbezogene DatenLesezeit: 4 Min

Löschung von personenbezogenen Daten im Datenschutz

Die Betroffenenrechte spielen im Datenschutz eine elementare Rolle. Im Blog von Datenschutzberater.NRW haben wir uns schon an unterschiedlichen Stellen mit den Betroffenenrechten und den damit verbundenen Pflichten für Verantwortliche auseinandergesetzt.

BLOG-TIPP: BETROFFENENRECHTE IM DATENSCHUTZ FÜR NRW

In diesem Blog wollen wir auf das Recht auf Löschung eingehen. Was bedeutet das Recht auf Löschung für Betroffene? Was bedeutet das Recht auf Löschung für Verantwortliche?

Was ist das Recht auf Löschung im Datenschutz?

Mit dem Recht auf Löschung hat der Betroffene die Chance die sogenannte datenschutzrechtliche Selbstbestimmung durchzusetzen. Das bedeutet er kann darauf bestehen, dass von ihm gespeicherte personenbezogene Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht vollkommen gelöscht werden. Es geht dabei um die restlose Entfernung aller personenbezogenen Daten des Betroffenen.

Das Recht kann unter bestimmten Voraussetzungen durchgesetzt werden:

  • Die Daten sind für den Verantwortlichen nicht mehr notwendig.
  • Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist unrechtmäßig.
  • Die Daten wurden aufgrund einer Einwilligung verarbeitet, welche widerrufen wurde.
  • Es wurde ein Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt und diesem wurde stattgegeben.
  • Es liegt eine Direktwerbung vor und es wurde ein Widerspruch eingelegt.
  • Besondere Rechtsvorschriften machen eine Löschung notwendig.
  • Die Daten betreffen Kinder und wurden nur durch den Minderjährigen zur Verfügung gestellt.

Ausnahmen vom Recht auf Löschung

Das Recht auf Löschung ist ein wichtiges Recht für die Betroffenen, da alle Daten gelöscht werden müssen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen.

„Diese bestehen u.a. dann, wenn Ihre Daten zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung sowie Information verwendet werden oder die Verarbeitung der Geltendmachung anderer Rechtsansprüche dient. In diesem Fall muss die Löschung nicht erfolgen, obwohl Sie einen Grund angeben können.“ (Quelle: Offizielle Homepage des Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – BfDI).

Darüber hinaus ist eine Löschung auch nicht durchzuführen, wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einer öffentlichen Aufgabe oder dem Öffentlichen Interesse dient. Es gibt darüber hinaus auch noch weitere Gründe, warum die Löschung nicht durchzuführen ist.

Verantwortlicher muss Daten löschen

Unabhängig davon, ob ein Betroffener das Recht auf Löschung geltend macht, ist der Verantwortliche dann zur Löschung der Daten verpflichtet, wenn die Daten nicht mehr für den Zweck gebraucht werden, für den sie verarbeitet wurden. Ein gesondertes Verlangen nach Löschung durch den Betroffenen ist dabei nicht notwendig.

BLOG-TIPP: WANN IST DIE VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN ERLAUBT?

Recht auf Vergessenwerden

Personenbezogene Daten werden bei der Verarbeitung durch den Verantwortlichen unter Umständen auch an andere Stellen weitergegeben oder durch andere Stellen verarbeitet (z.B. bei Suchmaschinen oder auch bei Angestelltenverhältnissen an den Steuerberater usw.). Diese Weitergabe muss natürlich auch allen datenschutzrelevanten Vorgaben entsprechend und muss rechtmäßig sein.

Wenn das Verlangen des Betroffenen auf Löschung berechtigt ist und dieses umgesetzt wurde, muss der Verantwortliche auch sein Möglichstes dafür tun, dass diese Daten im gesetzlichen Umfang gelöscht werden. Dazu muss er die entsprechenden Verantwortlichen, die diese personenbezogenen Daten verarbeiten, über das Löschen informieren. Er muss das Löschen der Daten und allen Kopien verlangen.

Das gilt auch für Daten, die zum Beispiel auf einer Website verarbeitet werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Wenn eine Löschung zum Beispiel nicht erfolgen kann, da gesetzliche Vorgaben vorliegen, die diese nicht möglich machen, kann der Betroffene eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Das bedeutet, die Daten sind zwar noch vorhanden, dürfen aber nicht mehr oder nur noch eingeschränkt verarbeitet werden.

Um die eingeschränkte Verarbeitung zu gewährleisten, müssen die betroffenen personenbezogenen Daten entsprechend gekennzeichnet sein.

Eine Einschränkung der Verarbeitung kann verlangt werden, wenn zum Beispiel:

  • der Betroffene die Richtigkeit der Daten bestreitet, und zwar so lange, bis der Sachverhalt geklärt wurde.
  • eine unrechtmäßige Verarbeitung erfolgt ist und der Betroffene nicht möchte, dass seine Daten sofort gelöscht werden.
  • der Verantwortliche die Daten löschen müsste, aber der Betroffene dies nicht möchte, zum Beispiel bei einem Rechtsstreit.
  • ein Betroffenenwiderspruch zu Verarbeitung der personenbezogenen Daten noch bearbeitet wird und bisher kein Ergebnis vorliegt.

Was bedeutet das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung?

Wenn die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eingeschränkt wird, dann dürfen diese Daten zwar gespeichert werden, allerdings ist jede weitere Art von Verarbeitung untersagt. Eine Ausnahme davon besteht zum Beispiel, wenn die betroffene Person der Verarbeitung zustimmt oder wenn die Verarbeitung dafür notwendig ist, um rechtliche Ansprüche durchzusetzen, die Rechte einer anderen Person zu schützen oder ein wichtiges öffentliches Interesse vorliegt.

Über das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung muss der Betroffene unter Umständen bei der Datenerfassung informiert werden – aber auch später kann der Betroffene selbst sich die Auskunft über dieses Recht jederzeit einholen.

Komplexe Betroffenenrechte im Datenschutz

Das Beispiel der Betroffenenrechte im Datenschutz zeigt, wie komplex die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sein kann. Eine Nicht-Umsetzung kann dabei zu empfindlichen Strafen führen.

BLOG-TIPP: DS-GVO UND BDSG: BUSSGELDER IM DATENSCHUTZ

Wenn durch die gesetzliche Regelung nicht sowieso schon ein (externer) Datenschutzbeauftragter eingesetzt werden muss, dann sollte geprüft werden, ob eine entsprechende Betreuung in Fachfragen sinnvoll sein kann.

Als Fachmann, der sich ausschließlich damit beschäftigt, die Umsetzung des Datenschutzes zu bewerten und Hilfestellungen zur Umsetzung gibt, Schwachstellen aufdeckt und anspricht, ist der externe Datenschutzbeauftragte ein wichtiger Ansprechpartner zur Wahrung der Betroffenenrechte.

Das Team von Datenschutzberater.NRW bietet Organisationen unterschiedlicher Art Beratung im Datenschutz an. Mit unseren Fachleuten aus dem Bereich Datenschutz, IT und Steuerrecht erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot für eine Datenschutz-Erstberatung und entwickeln ein für Sie passendes Konzept. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Erstinformation, ersetzt keine fachliche und individuelle Beratung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie den Datenschutz ausreichend umsetzen, dann lassen Sie sich von uns professionell beraten.

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