Datenschutz und IT-SicherheitLesezeit: 3 Min

DS-GVO und IT-Sicherheit

Werden personenbezogene Daten verarbeitet, müssen bestimmte Vorgaben im Datenschutz eingehalten werden. Dazu gehört auch die Implementierung von technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM). In diesem Zusammenhang fordert die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) eine Belastbarkeit oder auch Resilienz bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Begriffsbestimmung Belastbarkeit

Im Zeitalter der digitalen Transformation kommt dem Datenschutz eine immense Bedeutung zu. In Nordrhein-Westfalen (NRW) sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen  für den Datenschutz festgelegt, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Dabei spielt die Belastbarkeit eine zentrale Rolle. Aber was genau bedeutet eigentlich Belastbarkeit im Kontext des Datenschutzes?

Belastbarkeit im Zusammenhang mit dem Datenschutz bedeutet die Widerstandsfähigkeit der IT im Fehlerfall, bei Störungen und bei hoher Beanspruchung. Die DS-GVO stellt dabei fest, dass es darum um die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten geht. Es geht dabei auch um die Sicherstellung einer stabilen und zuverlässigen Infrastruktur, die den Schutz personenbezogener Daten gewährleistet.

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Verschiedene Faktoren beachten

Die Belastbarkeit wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Dazu zählen beispielsweise die technischen Möglichkeiten und Ressourcen einer Organisation, um angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren und aufrechtzuerhalten. Ebenso spielen die organisatorischen Strukturen und Prozesse eine entscheidende Rolle, um den Datenschutz dauerhaft gewährleisten zu können.

Die TOMs müssen so gestaltet sein, dass sie den aktuellen technischen Standards entsprechen und die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten gewährleisten. Zudem müssen sie in der Lage sein, mögliche Risiken und Bedrohungen zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Die Belastbarkeit der TOMs spielt dabei eine entscheidende Rolle, um Schwachstellen zu minimieren und einen effektiven Datenschutz zu gewährleisten.

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Technische Maßnahmen zur Belastbarkeit im Datenschutz für NRW

Um die Belastbarkeit im Datenschutz umzusetzen könnten Verantwortliche zum Beispiel folgende technische Maßnahmen umsetzen:

  • Netzwerksicherheit prüfen und anpassen zum Beispiel mit passenden Firewalls
  • Zutrittsschutz und Zugangskontrollen festlegen und konsequent durchführen
  • Verschlüsselung von Daten und Datensicherung sicherstellen
  • Sichere Kennwörter nutzen, auch im Mitarbeiterbereich

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Organisatorische Maßnahmen zur Belastbarkeit im Datenschutz für NRW

Darüber hinaus sind auch organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Belastbarkeit und zum sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten einzusetzen. Dazu können zum Beispiel zählen:

  • Datenschutzrichtlinien und -verfahren einführen und umsetzen
  • Sensibilisierung und regelmäßige Schulung der Mitarbeiter
  • Risikomanagement und Notfallplanung erstellen und regelmäßig anpassen

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Umsetzung der Belastbarkeit nach DS-GVO im Unternehmen

Um die Belastbarkeit (oder auch Resilienz) im Datenschutz gewährleisten zu können, muss also die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten sichergestellt werden, auch unter Belastungssituationen beispielsweise in der IT-Sicherheit.

Daher sollten Bewertung und Prüfung der Belastbarkeit im Datenschutz regelmäßig durchgeführt werden. Um dies effektiv zu tun, kann man bei dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) als Grundlage aller verarbeitenden Prozesse starten. Passende Werkzeuge und Tools der IT können dann entsprechend der Prozesse eingesetzt werden, um die Belastbarkeit zu prüfen und letztlich sicherzustellen. Ein Performancetest kann dabei ein wichtiger Schritt sein. Diese sollten durch einen IT-Fachmann durchgeführt werden.

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Bewertung des aktuellen Datenschutzniveaus

Um sicherzugehen, dass der Datenschutz ausreichend umgesetzt wird, ist eine regelmäßige Bewertung des Datenschutzniveaus wichtig. Dabei werden Schwachstellen und Risiken identifiziert und behoben.

Darüber hinaus sollten geeignete Maßnahmen zur Belastbarkeit implementiert werden. Dies führt zu einer Überwachung und kontinuierlichen Verbesserung der Belastbarkeit im Datenschutz. Um die Belastbarkeit zu gewährleisten, ist es wichtig, regelmäßige Überprüfungen und Tests durchzuführen. Dabei können Schwachstellen identifiziert und behoben werden, um die TOMs kontinuierlich zu verbessern. Ebenso sollten Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt werden, um das Bewusstsein für Datenschutz zu stärken und mögliche Risiken zu minimieren.

Dabei können zum Beispiel regelmäßige Datenschutz-Audits von einem externen Datenschutzbeauftragten helfen. Dieser kann dabei helfen, die Anforderungen an den Datenschutz ausreichend umzusetzen und durch Beurteilungen der jeweiligen Situation auf die Umsetzung des Datenschutzes hinwirken.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Erstinformation, ersetzt keine fachliche und individuelle Beratung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie den Datenschutz ausreichend umsetzen, dann lassen Sie sich von uns professionell beraten.

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