Kompetente DSGVO Beratung für Gebäudedienstleistungen – Von den Experten von Datenschutzberater.NRW
Datenschutzberatung für Gebäudedienstleistungen
Der Datenschutz und damit die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten für jeden, der personenbezogene Daten verarbeitet, unabhängig von Größe oder Branche.
Auch im Bereich der Gebäudedienstleistung werden immer wieder personenbezogene Daten verarbeitet.
Dier Bereich der Gebäudedienstleistungen ist dadurch geprägt, dass sie besonders vielfältig ist. Facility Service kann klassisch die Reinigung beinhalten, Transportleistungen, Hausmeisterdienste, Empfang und Wachdienste, Gartendienste und auch Winterdienste. Diese sind Dienstleistungen, die konstant in unserem Alltag präsent sind sei es im öffentlichen Raum, im privaten Bereich oder in Unternehmen.
Worauf Unternehmen aus dem Facility Service in der Umsetzung der DS-GVO achten sollten
Wenn ihr Unternehmen in der Branche der Gebäudedienstleistung unterwegs ist, dann werden personenbezogene Daten von ihren Kunden erhoben, Namen, Adresse, E-Mails und Telefonnummern, aber unter umständen auch sensible Daten wie Zugangscodes für Lager und Gebäude. Für sie bedeutet es ein hohes Maß Datenschutz.
Da die Konstellationen der unterschiedlichen Angebote auf diesem Sektor können dabei extrem unterschiedlich sein, Gebäudedienstleistungen beinhalten Hausmeisterservices sowie Reinigungsdienstleister und sollten daher angemessen geprüft werden. Wie wird der Umgang und der Schutz der Daten behandelt, Daten eines Kunden dürfen in keinem Fall für andere ersichtlich oder zugänglich aufbewahrt werden. Die personenbezogenen Daten müssen in jedem Fall vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt werden. Das gilt für die Aufbewahrung im Büro, Auto oder eben unterwegs beim Kunden.
Um Ihnen einen ersten Eindruck zu vermitteln, was es bedeutet, den Datenschutz in einem Reinigungsunternehmen umzusetzen, aber auch, welche Vorgaben DS-GVO und BDSG geben, wenn Sie einen Dienstleister beauftragen, möchten wir Ihnen in diesem Datenschutz-Blog erklären.
Wir von Datenschutzberater.NRW stehen ihnen gerne zur Seite als externer Datenschutzbeauftragter
Betroffenenrechte, TOMS und VVT als wichtiger Baustein für die Datenverarbeitung in der Gebäudedienste
Die DS-GVO und das BDSG geben verschiedene Vorgaben, um den Datenschutz für den Umgang mit personenbezogenen Daten sicher zu stellen und zu dokumentieren. Einige davon möchten wir an dieser Stelle ausführen.
An erster Stelle stehen natürlich die Betroffenenrechte, die zum Beispiel sein können:
- Informationspflichten für Betroffene
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Löschung
- Recht auf Vergessenwerden
- Recht auf Widerruf
Oftmals werden diese Rechte rudimentär umgesetzt.
Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten erfordern einen entsprechenden Schutz
Oft ist es bei Gebäudedienstleistungen notwendig , personenbezogene Daten der besonderen Kategorien zu verarbeiten. Oftmals in Form von Gesundheitsdaten– Allergien oder Krankheiten, sowie Medikamentengaben sind dabei wohl die bekanntesten Beispiele. (Können sie mir bei dem markierten Teil bitte Beispiele auflisten?)
Wir bieten für Einrichtungen passende Beratungskonzepte und unterstützen Sie bei der Umsetzung rechtlichen Anforderungen an die DSGVO.
Unsere Beratungs- und Dienstleistungskompetenzen
- Erstellung von Konzepten, Prozessen und Abläufen zur rechtssicheren Einhaltung der DS-GVO
- Implementierung, Kontrolle und kontinuierlich Weiterentwicklung von Datenschutzkonzepten
- Schulung und Sensibilisierung von Firmenangehörigen und Mitarbeitern
- Unterstützung unternehmenseigener Datenschutzbeauftragter oder
- stellen eines externen Datenschutzbeauftragten
- Planung und Durchführung von Audits
- Ansprechpartner für betroffene Personen und Aufsichtsbehörden
Partner & Zertifikate
Datenschutz bringt Sicherheit
Die Betreuung durch die Datenschutzberater.NRW ist ein echter Mehrwert für Ihr Unternehmen. Wir übernehmen die Verantwortung für Ihre Datensicherheit und entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen ein langfristiges und effizientes Datenschutz-Konzept – zu Ihrer Sicherheit und der Sicherheit Ihrer Kunden!
Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet viele Vorteile
Viele Unternehmen setzen bei der Einhaltung der Datenschutzrichtlinie auf Know-how aus dem eigenen Haus. Doch die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet im Vergleich hierzu verschiedene Vorteile:
- Unsere Datenschutzexperten sind zertifiziert, verfolgen stets die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung und bilden sich kontinuierlich fort – so können interne Ressourcen geschont werden.
- Wir bieten individuelle und maßgeschneiderte Betreuungs- und Beratungsverträge – je nach nötigem Aufwand.
- Bei uns finden Sie immer einen Ansprechpartner – unabhängig von Urlaubszeiten oder Ausfällen durch Krankheit
- Wir bieten Ihnen aus der Erfahrung praxisnahe und Umsetzbare Lösungen
GoBD – ein wichtiges Thema für alle Unternehmen
„Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – kurz: GoBD.
Bereits im November 2019 ist eine aktuelle Neufassung der GoBD veröffentlicht worden, die Vorgaben für den steuerrechtskonformen Ablauf der elektronischen Buchführung enthalten.
Die Experten der Datenschutzberater.NRW unterstützen ihre Mandanten bei der rechtskonformen Umsetzung der GoBD. Dabei ist auch hier die Analyse der Ist-Situation im Unternehmen die Basis für eine kontinuierliche Optimierung der elektronischen Buchführung.
Kümmern Sie sich um Ihr Kerngeschäft- beim Thema Datenschutz können Sie sich auf uns verlassen
Für wen wir tätig sind
Wir bieten Datenschutzberatung für Unternehmen aller Art.
Datenschutzberater.NRW – Immer schnell bei unseren Kunden
Die Experten von Datenschutzberater.NRW sind immer für Sie da! Entweder per Telefon oder – dank unseres Büros in Köln – auf Wunsch auch schnell persönlich vor Ort!
Sie möchten mehr über unser Unternehmen und unsere Leistungen erfahren?
Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir freuen uns auf Ihre Anfrage oder vereinbaren Sie direkt einen kostenfreien Beratungstermin!
Besuchen Sie auch den Blog auf unserer Homepage, in dem unsere Datenschutzexperten regelmäßig Antworten auf aktuelle Fragen rund um das Thema Datenschutz geben.