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Datenschutzbeauftragter für Steuerberater und Insolvenzverwalter

Kompetente DSGVO Beratung für Steuerberater & Insolvenzverwalter – Von den Experten von Datenschutzberater.NRW

Datenschutzberater.nrw

DSGVO-Compliance für Steuerkanzleien

Die Datenschutzgrundverordnung gibt gesetzliche Grundlagen, die vorgeben, wie der Datenschutz in Steuerkanzleien umgesetzt werden muss. Dabei spielt die Größe des Betriebes keine Rolle. Jedes Unternehmen, welches personenbezogene Daten verarbeitet, muss diese Vorgaben einhalten.

Sobald Kundendaten personenbezogene Daten beinhalten, greift der Datenschutz auch für Steuerberater und Insolvenzverwalter. In der Regel erfasst ein Steuerberater oder Insolvenzverwalter viele sensible personenbezogene Daten ihrer Mandanten. Deswegen sind Steuerberater zur Verschwiegenheit verpflichtet. Oft Stehen diese Kanzleien an der Speerspitze, wenn es um es um Datenschutz geht, da sie durch viele gesetzliche Anforderungen dazu verpflichtet sind. Jedoch müssen diese arten von Organisationen regelmäßig auf die Einhaltung von den gesetzlichen Anforderungen geprüft werden und ihre Prozesse optimieren. Unter anderem muss in der Datenvereinbarung beschrieben werden, wie die internen Prozesse ablaufen, und wie die Mitarbeiter geschult werden. Der Kunde wird aus Sicht der DS-GVO zum Betroffenen.

Dabei ist die Frage unerheblich ob Steuerberater einen Datenschutzbeauftragten Bennen müssen, die Umsetzung der Pflichten der DSGVO ist auch für die Branche verpflichtend.

Unsere Lösungen für Sie

Datenschutz für Steuerberater und Insolvenzverwalter

Steuerberater erfassen täglich sensible personenbezogene Daten ihrer Mandanten. Die Herausforderungen sind vielfältig und erfordern professionelle Unterstützung.

Datenschutz für Insolvenzverwalter

Als Insolvenzverwalter haben Sie eine besondere rechtliche Stellung im Schuldnerunternehmen. Auch hier gelten die Vorgaben der Datenschutzgesetze vollumfänglich.

Besonders wichtig wird dies bei Unternehmen mit gesetzlicher Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Um die Insolvenzmasse zu schützen, ist es sinnvoll, nicht eingehaltene rechtliche Vorgaben des Schuldners zu korrigieren.

Wir bieten für Insolvenzverwalter attraktive Pakete für Ihre Kanzlei und die Schuldnerunternehmen an. Unser Team verfügt über Branchen-Know-how durch zertifizierte Insolvenzbuchhalter.

Gesetzliche Anforderungen

Komplexe Compliance-Vorgaben und Verschwiegenheitspflicht

Sensible Mandantendaten

Umgang mit höchst vertraulichen Finanz- und Steuerdaten

Regelmäßige Prüfungen

Kontinuierliche Prozessoptimierung und Dokumentation

Datenschutzberater.nrw

Unsere Beratungs- und Dienstleistungskompetenzen für Unternehmen im gesamten Bundesgebiet

MITGLIEDSCHAFTEN & AUSZEICHNUNGEN

Partner und Zertifikate

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Datenschutz bringt Sicherheit

Die Betreuung durch die Datenschutzberater.NRW ist ein echter Mehrwert für Ihr Unternehmen. Wir übernehmen die Verantwortung für Ihre Datensicherheit und entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen ein langfristiges und effizientes Datenschutz-Konzept – zu Ihrer Sicherheit und der Sicherheit Ihrer Kunden!

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Beauftragung eines externen Datenschutzberaters bringt viele Vorteile

Viele Unternehmen setzen bei der Einhaltung der Datenschutzrichtlinie auf Know-how aus dem eigenen Haus. Doch die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet im Vergleich hierzu verschiedene Vorteile:

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GoBD – ein wichtiges Thema für alle Unternehmen

„Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – kurz: GoBD.

Bereits im November 2019 ist eine aktuelle Neufassung der GoBD veröffentlicht worden, die Vorgaben für den steuerrechtskonformen Ablauf der elektronischen Buchführung enthalten.

Die Experten der Datenschutzberater.NRW unterstützen ihre Mandanten bei der rechtskonformen Umsetzung der GoBD. Dabei ist auch hier die Analyse der Ist-Situation im Unternehmen die Basis für eine kontinuierliche Optimierung der elektronischen Buchführung.

Individuell zum Richtigen Paket für Ihr Unternehmen

Für wen wir tätig sind

Wir bieten Datenschutzberatung für Unternehmen aller Art – auch für Ihre Mandanten

Steuerberater & Insolvenzverwalter
Datenschutz für Handwerker
Datenschutz für Soziale Einrichtungen und Pflegedienste
Gebäudedienstleistungen
Ärzte und Krankenhäuser
Hotels und Beherbergungsstätten
Kindergärten, Kitas, OGS und Betreuungen
Maschinenbau, Industrie und Fertigung
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Externer Datenschutzbeauftragter – Angebot anfordern

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Datenschutzberater.NRW – Immer schnell bei unseren Kunden

Die Experten von Datenschutzberater.NRW sind immer für Sie da! Entweder per Telefon oder – dank unseres Büros in Köln – auf Wunsch auch schnell persönlich vor Ort! Sie möchten mehr über unser Unternehmen und unsere Leistungen erfahren? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Besuchen Sie auch den Blog auf unserer Homepage, in dem unsere Datenschutzexperten regelmäßig Antworten auf aktuelle Fragen rund um das Thema Datenschutz geben. Die Experten von Datenschutzberater.NRW sind immer für Sie da! Entweder per Telefon oder – dank unseres Büros in Köln – auf Wunsch auch schnell persönlich vor Ort.
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