Datenschutzbeauftragter für Steuerberater und Insolvenzverwalter
Kompetente DSGVO Beratung für Steuerberater & Insolvenzverwalter – Von den Experten von Datenschutzberater.NRW
DSGVO-Compliance für Steuerkanzleien
Die Datenschutzgrundverordnung gibt gesetzliche Grundlagen, die vorgeben, wie der Datenschutz in Steuerkanzleien umgesetzt werden muss. Dabei spielt die Größe des Betriebes keine Rolle. Jedes Unternehmen, welches personenbezogene Daten verarbeitet, muss diese Vorgaben einhalten.
Sobald Kundendaten personenbezogene Daten beinhalten, greift der Datenschutz auch für Steuerberater und Insolvenzverwalter. In der Regel erfasst ein Steuerberater oder Insolvenzverwalter viele sensible personenbezogene Daten ihrer Mandanten. Deswegen sind Steuerberater zur Verschwiegenheit verpflichtet. Oft Stehen diese Kanzleien an der Speerspitze, wenn es um es um Datenschutz geht, da sie durch viele gesetzliche Anforderungen dazu verpflichtet sind. Jedoch müssen diese arten von Organisationen regelmäßig auf die Einhaltung von den gesetzlichen Anforderungen geprüft werden und ihre Prozesse optimieren. Unter anderem muss in der Datenvereinbarung beschrieben werden, wie die internen Prozesse ablaufen, und wie die Mitarbeiter geschult werden. Der Kunde wird aus Sicht der DS-GVO zum Betroffenen.
Dabei ist die Frage unerheblich ob Steuerberater einen Datenschutzbeauftragten Bennen müssen, die Umsetzung der Pflichten der DSGVO ist auch für die Branche verpflichtend.
Datenschutz für Steuerberater und Insolvenzverwalter
Steuerberater erfassen täglich sensible personenbezogene Daten ihrer Mandanten. Die Herausforderungen sind vielfältig und erfordern professionelle Unterstützung.
Datenschutz für Insolvenzverwalter
Als Insolvenzverwalter haben Sie eine besondere rechtliche Stellung im Schuldnerunternehmen. Auch hier gelten die Vorgaben der Datenschutzgesetze vollumfänglich.
Besonders wichtig wird dies bei Unternehmen mit gesetzlicher Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Um die Insolvenzmasse zu schützen, ist es sinnvoll, nicht eingehaltene rechtliche Vorgaben des Schuldners zu korrigieren.
Wir bieten für Insolvenzverwalter attraktive Pakete für Ihre Kanzlei und die Schuldnerunternehmen an. Unser Team verfügt über Branchen-Know-how durch zertifizierte Insolvenzbuchhalter.
Gesetzliche Anforderungen
Komplexe Compliance-Vorgaben und Verschwiegenheitspflicht
Sensible Mandantendaten
Umgang mit höchst vertraulichen Finanz- und Steuerdaten
Regelmäßige Prüfungen
Kontinuierliche Prozessoptimierung und Dokumentation
Unsere Beratungs- und Dienstleistungskompetenzen für Unternehmen im gesamten Bundesgebiet
- Erstellung von Konzepten, Prozessen und Abläufen zur rechtssicheren Einhaltung der DS-GVO
- Implementierung, Kontrolle und kontinuierlich Weiterentwicklung von Datenschutzkonzepten
- Schulung und Sensibilisierung von Firmenangehörigen und Mitarbeitern
- Unterstützung unternehmenseigener Datenschutzbeauftragter
- Planung und Durchführung von Audits
- Ansprechpartner für betroffene Personen und Aufsichtsbehörden
Partner und Zertifikate
Datenschutz bringt Sicherheit
Die Betreuung durch die Datenschutzberater.NRW ist ein echter Mehrwert für Ihr Unternehmen. Wir übernehmen die Verantwortung für Ihre Datensicherheit und entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen ein langfristiges und effizientes Datenschutz-Konzept – zu Ihrer Sicherheit und der Sicherheit Ihrer Kunden!
- Sparen Sie Zeit
- Datenschutz mit praktischem Ansatz
- Kurzfristige Umsetzung
- Verständliche Schulungen
Beauftragung eines externen Datenschutzberaters bringt viele Vorteile
Viele Unternehmen setzen bei der Einhaltung der Datenschutzrichtlinie auf Know-how aus dem eigenen Haus. Doch die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet im Vergleich hierzu verschiedene Vorteile:
- Unsere Datenschutzexperten sind zertifiziert, verfolgen stets die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung und bilden sich kontinuierlich fort – so können interne Ressourcen geschont werden.
- Wir bieten individuelle und maßgeschneiderte Betreuungs- und Beratungsverträge – je nach nötigem Aufwand.
- Bei uns finden Sie immer einen Ansprechpartner – unabhängig von Urlaubszeiten oder Ausfällen durch Krankheit
GoBD – ein wichtiges Thema für alle Unternehmen
„Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – kurz: GoBD.
Bereits im November 2019 ist eine aktuelle Neufassung der GoBD veröffentlicht worden, die Vorgaben für den steuerrechtskonformen Ablauf der elektronischen Buchführung enthalten.
Die Experten der Datenschutzberater.NRW unterstützen ihre Mandanten bei der rechtskonformen Umsetzung der GoBD. Dabei ist auch hier die Analyse der Ist-Situation im Unternehmen die Basis für eine kontinuierliche Optimierung der elektronischen Buchführung.
Für wen wir tätig sind
Wir bieten Datenschutzberatung für Unternehmen aller Art – auch für Ihre Mandanten
Steuerberater & Insolvenzverwalter
Datenschutz für Handwerker
Datenschutz für Soziale Einrichtungen und Pflegedienste
Gebäudedienstleistungen
Ärzte und Krankenhäuser
Hotels und Beherbergungsstätten
Kindergärten, Kitas, OGS und Betreuungen
Maschinenbau, Industrie und Fertigung
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