Neben der datenschutzkonformen Erfassung und Speicherung der Daten im Hotelbetrieb, ist es auch wichtig die Daten für andere unzugänglich aufzubewahren. Beim ständigen Kundenverkehr, der in touristischen Einrichtungen herrscht, sollte man die Daten gut und sicher aufbewahren. Schützen Sie daher Ihren Rechner vor Zugriffen anderer. Sichere Kennwörter und eine gute Firewall bilden den Grundstein für die IT-Sicherheit im Tourismus.
Aber auch ganz einfache Dinge, wie ein Sichtschutz zum PC, der den Blick auf die Buchungen anderer Gäste versperrt, sollten zum Standard im Tourismus gehören. Oft wird unterschätzt, wie wichtig der Datenschutz ebenso bei der analogen Datenerfassung ist. Auch wenn wir immer digitaler arbeiten und viele den Datenschutz immer gleichsetzen mit dem Schutz der digitalen Daten, dürfen handschriftlich erfasste Daten nicht vergessen werden.
In vielen Fällen wird der sogenannte Fremdenverkehrsbeitrag, die Kurtaxe oder wie in der Stadt Köln die Kulturförderabgabe bei einem touristischen Aufenthalt fällig. Nicht selten gibt es auch hier noch Vordrucke, die beim Check-In durchaus handschriftlich ausgefüllt werden müssen. Auch diese Daten sind zu schützen und für Dritte unzugänglich aufzubewahren. Zudem muss auch ein Meldeschein DS-GVO-konform sein.
Schränke oder Büros müssen abschließbar sein und Unterlagen nicht sichtbar an der Rezeption liegen bleiben. Überhaupt sind Rezeption und Reservierung erst einmal Dreh- und Angelpunkt für den Datenschutz. Doch auch die Zimmerreinigung, das Restaurant oder der Wellnessbereich können personenbezogene Daten verarbeiten. Die Löschung und Vernichtung von Daten stellen ebenfalls eine Datenverarbeitung dar. Diese sollten bei einem Konzept für den Datenschutz durchleuchtet werden.
