Corona-Kontaktlisten NRW – Keine Nutzung zur Strafverfolgung

Die Corona-Kontaktlisten wurden eingeführt, um die Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten zu gewährleisten. Was einige nicht wussten: die Daten hätten bisher auch unter bestimmten Umständen für die Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Das wurde in NRW nun geändert. Lesen Sie die ganze Regelung in unserem Blog und auch, wobei Sie bei der Zweckbindung im Datenschutz achten müssen. Datenschutzberater.NRW ist Ihr Datenschutzbeauftragter für den Raum Köln, Siegburg, Siegen, Bonn und Düsseldorf.