Auskunftsersuchen von Betroffenen im Datenschutz: Ein Leitfaden für Unternehmen und Organisationen

Das Recht auf Auskunft ist ein grundlegendes Betroffenenrecht. Wenn ein Betroffener davon Gebrauch macht, muss der Verantwortliche reagieren.
Das Recht auf Auskunft ist ein grundlegendes Betroffenenrecht. Wenn ein Betroffener davon Gebrauch macht, muss der Verantwortliche reagieren.
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist ein wichtiger und verpflichtender Baustein im Datenschutz. Erfahren Sie hier, worauf Sie achten müssen und welche Umsetzung erfolgen muss.
Der Datenschutz gibt vor, dass personenbezogene Daten nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn es eine Grundlage dafür gibt. Eine mögliche Grundlage ist die Einwilligung. An diese sind aber unterschiedliche Vorgaben geknüpft.
Der Datenschutzbeauftragte stellt einen wichtigen Baustein bei der Umsetzung des Datenschutzes dar. In diesem Blogartikel arbeiten wir noch einmal auf, wann ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss und welche Aufgaben er übernimmt.
Wenn der Datenschutz in Unternehmen und Organisationen ausreichend nach den Vorgaben der DS-GVO umgesetzt werden soll, kann ein externer Datenschutzbeauftragter hilfreich sein. Wie dieser helfen kann und welche Maßnahmen hilfreich sein können, lesen Sie in diesem Blog.
Um personenbezogene Daten nach den Vorgaben im Datenschutz zu schützen und das Prinzip der Datenminimierung umzusetzen, können Verantwortliche die Anonymisierung oder Pseudonymisierung nutzen. Worauf Sie dabei achten müssen und wie sie dies umsetzen können, erklären wir in diesem Blog-Artikel.
Ehemalige Bewerber sind auch Betroffene im Sinne des Datenschutzes und können daher auch von dem Recht auf Auskunft Gebrauch machen. Was Unternehmen dabei zu beachten haben, lesen Sie in unserem Blogartikel.
Unternehmen, welche die DS-GVO umsetzen, müssen sich auch mit den sogenannten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) ausreichend auseinander setzen. Dazu müssen die personenbezogenen Daten entsprechend geschützt werden.
Cookie-Banner müssen DS-GVO-konform auf einer Homepage integriert werden. Ein aktuelles Beispiel zeigt, wie es nicht gehen sollte und welche Strafen man erwarten kann.
Wir erklären in diesem Blog die Begriffe „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ und die Bedeutung für den Datenschutz.