Risiko im Datenschutz analysieren und die Datenverarbeitung anpassen
Wenn personenbezogene Daten von Betroffenen verarbeitet werden, dann müssen diese entsprechend geschützt werden. Ziel ist es dabei das Risiko für den Betroffenen zu minimieren, indem man zum Beispiel umfassende technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) implementiert. Zu möglichen TOM gehört die Anonymisierung der personenbezogenen Daten.
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Anonymisierung oder Pseudonymisierung?
Oft werden dabei Anonymisierung und Pseudonymisierung bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verwechselt oder gleichgestellt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Anonymisierung von Daten nicht dasselbe ist wie die Pseudonymisierung.
Bei der Pseudonymisierung werden personenbezogene Daten in einer Weise verarbeitet, dass sie nicht mehr direkt einer bestimmten Person zugeordnet werden können, jedoch die Möglichkeit einer Identifizierung weiterhin besteht. Das kann zum Beispiel dann möglich sein, wenn andere Daten hinzugefügt werden. Dabei müssen diese Daten gesondert aufgehoben werden zu den personenbezogenen Daten.
Die Anonymisierung hingegen macht eine Identifizierung vollständig unmöglich. Um die Anonymisierung von Daten effektiv umzusetzen, ist es ratsam, sich an die Datenschutzbeauftragten zu wenden. Sie können Unternehmen dabei unterstützen, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Anforderungen der DS-GVO gerecht zu werden und personenbezogene Daten effektiv zu anonymisieren
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Definition Anonymisierung im Datenschutz
Die Anonymisierung spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz von personenbezogenen Daten, da sie sicherstellt, dass diese nicht mehr identifizierbar sind. Die DS-GVO hat klare Richtlinien für den Schutz personenbezogener Daten festgelegt. Unternehmen müssen sicherstellen, dass diese Daten angemessen geschützt sind und nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie erhoben wurden. Die Anonymisierung ist ein effektiver Weg, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten geschützt werden, da sie ihre Identifizierung unmöglich macht.
Man unterscheidet dabei eine echte und eine unechte Anonymisierung. Außerdem muss bei der Anonymisierung das Risiko für den Betroffenen immer genau bewertet werden. Weiter müssen bestimmte Umstände vorliegen, die eine Anonymisierung möglich machen. Zum Beispiel kann es notwendig sein, dass eine gewisse Anzahl an Betroffenen gegeben sein muss, damit die Daten eines Vorgangs überhaupt anonymisiert werden können.
Personenbezogene Daten bei der Anonymisierung
Bei der Anonymisierung von Daten werden alle Informationen entfernt oder unkenntlich gemacht, die eine Identifizierung einer Person ermöglichen könnten. Ein Unternehmen kann beispielsweise Kundendaten anonymisieren, indem es alle persönlichen Informationen entfernt und sie durch eine eindeutige Kennung ersetzt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Daten nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können.
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Warum personenbezogene Daten anonymisiert werden müssen
Durch die Anonymisierung wird sichergestellt, dass diese Informationen nicht missbraucht oder unrechtmäßig verwendet werden können. Darüber hinaus hilft die Anonymisierung von Daten Unternehmen dabei, den Anforderungen der DS-GVO zu entsprechen. Die Verordnung schreibt vor, dass personenbezogene Daten nur für die Dauer der Verarbeitung und nur für den angegebenen Zweck aufbewahrt werden dürfen. Durch die Anonymisierung wird sichergestellt, dass die Daten nicht länger identifizierbar sind und somit auch nicht weiterhin den datenschutzrechtlichen Pflichten unterliegen.
Anonymisierung und der (externe) Datenschutzbeauftragte
Insgesamt ist die Anonymisierung von Daten ein entscheidender Schritt, um den Datenschutz zu gewährleisten. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die entsprechenden Maßnahmen ergreifen, um die Anforderungen der DS-GVO zu erfüllen und personenbezogene Daten angemessen zu schützen. Die Zusammenarbeit mit Datenschutzbeauftragten kann dabei eine wertvolle Unterstützung bieten.
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Mitarbeiter schulen im Umgang mit personenbezogenen Daten
Wie bereits oben beschrieben, kommt es darauf an, eine Anonymisierung vollständig und richtig durchzuführen. Dabei ist es auch besonders wichtig, dass die Mitarbeiter, welche personenbezogene Daten verarbeiten, wissen, wie diese anonymisiert werden müssen.
Neben der entsprechenden Systeme, die auf eine Anonymisierung angelegt sind, müssen daher Mitarbeiter geschult und Abläufe festgelegt werden. Besonders wichtige Fragen dabei können zum Beispiel sein:
- Wo werden personenbezogene Daten verarbeitet (dazu gehören z.B. Erfassung, Bearbeitung, Speicherung, Weiterleitung und auch Löschung)?
- Wie werden die personenbezogenen Daten verarbeitet?
- Wie lange dürfen die personenbezogenen Daten für diesen Zweck verarbeitet werden?
- Wann ist es ausreichend personenbezogene Daten zu anonymisieren?
- Wie werden personenbezogene Daten datenschutzkonform anonymisiert?
Datenschutz und Verarbeitung von personenbezogenen Daten regelmäßig überprüfen
Wie bei allen Maßnahmen im Datenschutz, so müssen auch die technischen und organisatorischen Maßnahmen regelmäßig überprüft und auf Aktualität und Umsetzung hin bearbeitet werden. Dazu können Datenschutz-Audits und eine regelmäßige Überprüfung von Risiken für den Betroffenen und so weiter nützlich sein. Wichtig ist es dabei, dass alle Vorgaben aus Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ausreichend und sicher umgesetzt werden.
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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Erstinformation, ersetzt keine fachliche und individuelle Beratung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie den Datenschutz ausreichend umsetzen, dann lassen Sie sich von uns professionell beraten.
Dennis Manz ist seit über 20 Jahren selbstständig. Ist in der IT für unterschiedliche Branchen und seit langer Zeit auch im Bereich Buchhaltung und Steuerrecht tätig. Als Gründer und Geschäftsführer der Datenschutzberater.NRW GmbH betreut er zusammen mit seinem Team erfolgreich Unternehmen, Praxen, Steuerberater und unterschiedliche Einrichtungen in Sachen Datenschutz und GoBD-Beratung.