Datenschutz als Grundlage für Datensicherheit bei der Verarbeitung
Nicht nur in einer digitalisierten Gesellschaft ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in Unternehmen, Schulen, Praxen, Kanzleien und anderen Organisationen alltäglich. Mit dieser Verantwortung geht jedoch eine erhöhte Notwendigkeit des Datenschutzes und der Datensicherheit einher.
Dazu gehört auch die Einhaltung der Vorgaben aus der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Im Folgenden betrachten wir spezifische Gründe, warum Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, besondere Sorgfalt in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit aufwenden müssen.
BLOG-TIPP: DATENSCHUTZ IN DER PRAXIS – WAS SIND PERSONENBEZOGENE DATEN NACH DS-GVO?
Schutz des Betroffenen
Personenbezogene Daten umfassen Daten, welche einen Rückschluss auf eine natürliche Person, den sogenannten Betroffenen, zulassen. Dazu gehören Informationen wie Namen, Adressen, Geburtsdaten und Sozialversicherungsnummern. Organisationen sind verpflichtet, die von ihnen verarbeiteten Daten gegen unberechtigten Zugriff und Missbrauch zu schützen und Schaden für den Betroffenen zu verhindern.
Einhaltung von DS-GVO und BDSG
Gesetze wie die DS-GVO in der EU, das BDSG in Deutschland und ähnliche Datenschutzgesetze weltweit stellen Organisationen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, vor unterschiedliche Verpflichtungen. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann zu erheblichen Strafen führen. Organisationen müssen daher sicherstellen, dass ihre Datenschutzpraktiken mit den aktuellen gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen.
BLOG-TIPP: DATENSCHUTZ ALS SICHERHEITSASPEKT
Vertrauen als Währung
Der Schutz von Kundendaten ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein entscheidender Faktor für das Vertrauen der Klienten, Schüler oder Patienten. Organisationen, die einen starken Fokus auf Datenschutz legen, genießen ein höheres Vertrauensniveau. Dies kann die Kundenzufriedenheit steigern und letztendlich zum Erfolg der Organisation beitragen.
Prävention von Cyberangriffen
Cyberangriffe können jede Organisation treffen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Die Konsequenzen – vom Verlust kritischer Daten bis hin zur Unterbrechung des Betriebs – können umfassend sein. Auch für den Datenschutz stellt das dann ein enormes Risiko dar und kann darüber hinaus Schäden verursachen. Organisationen müssen daher robuste Sicherheitsmaßnahmen wie regelmäßige Sicherheitsaudits, Verschlüsselung und Multi-Faktor-Authentifizierung implementieren, um diese Risiken zu minimieren.
Der Verlust von Daten oder Datenschutzverletzungen kann darüber hinaus das Vertrauen erschüttern und zu einem langfristigen Schaden führen.
BLOG-TIPP: TECHNISCHE ASPEKTE DER DATENSICHERHEIT IM DATENSCHUTZ
Herausforderungen im Datenschutz meistern
Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, stehen am Scheideweg zwischen der Nutzung dieser Daten für betriebliche Effizienz und dem Schutz der Rechte Einzelner. Datenschutz und Datensicherheit sollten darüber hinaus als Investition in die Zukunftsfähigkeit und ethische Grundlage des Geschäftsbetriebs angesehen werden. Ein proaktiver Ansatz für einen robusten Datenschutz und eine wirksame Datensicherheit ist unerlässlich.
Erste Schritte zur Umsetzung für Organisationen
Datenschutz und Datensicherheit sind mehr als nur Schlagworte; sie sind wesentliche Säulen für Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Von Unternehmen über Bildungseinrichtungen bis hin zu medizinischen Praxen und Kanzleien – alle müssen die Pflichten zur Umsetzung des Datenschutzes einhalten. Hier sind erste wesentliche Maßnahmen und Prozesse, die implementiert werden sollten:
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Die DS-GVO fordert von Organisationen die Umsetzung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen, um ein Schutzniveau zu gewährleisten, das dem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen angemessen ist. Dazu zählen zum Beispiel:
- Die Einrichtung und Wartung sicherer IT-Systeme mit Verschlüsselung und Firewall-Technologien.
- Die Implementierung sicherer Passwortrichtlinien und Zugangskontrollen, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf personenbezogene Daten haben.
- Die regelmäßige Durchführung von Sicherheitsaudits und Penetrationstests.
- Die Entwicklung und Durchsetzung von internen Richtlinien für den Datenschutz und regelmäßige Mitarbeiterschulungen.
BLOG-TIPP: BEDEUTUNG UND UMSETZUNG VON TOM IN UNTERNEHMEN
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
Organisationen sind verpflichtet, ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten, die personenbezogene Daten betreffen, zu führen. Dieses Verzeichnis gibt Aufschluss über:
- Die Zwecke der Datenverarbeitung.
- Die Kategorien verarbeiteter personenbezogener Daten.
- Die Kategorien von Empfängern, an die die Daten übermittelt werden.
- Geplante Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien.
- Eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen.
BLOG-TIPP: VERZEICHNIS VON VERARBEITUNGSTÄTIGKEITEN (VVT) IM DATENSCHUTZ FÜR NRW
Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA)
Bei bestimmten Arten der Verarbeitung, die voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge haben, sollten Organisationen eine Datenschutzfolgenabschätzung durchführen. Dieses Verfahren hilft bei der Identifizierung und Minimierung der Datenschutzrisiken einer Datenverarbeitungstätigkeit.
BLOG-TIPP: RISIKO-BEURTEILUNG NACH DS-GVO
Behandlung von Datenpannen
Organisationen müssen Verfahren für den Umgang mit Datenschutzverletzungen etablieren, die sicherstellen, dass diese innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden, sofern sie ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellen.
BLOG-TIPP: PRAXISTIPP: MELDEPFLICHTEN BEI DATENPANNEN
Datenschutz umsetzen in Ihrem Unternehmen
Die Implementierung von Datenschutzmaßnahmen und die Gewährleistung der Datensicherheit sind nicht nur gesetzlich erforderlich, sondern dienen auch als Grundpfeiler für das Vertrauen und die Loyalität von Kunden, Patienten, Schülern und Mandanten. Der Aufbau eines soliden Rahmens für Datenschutzpraktiken durch technische und organisatorische Maßnahmen, eines detaillierten Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, die Umsetzung von Datenschutzfolgenabschätzungen und das Vorhalten von kompetenten Datenschutzbeauftragten sind dabei zentrale Elemente.
Der (externer) Datenschutzbeauftragte kann dabei helfen, den Datenschutz ausreichend umzusetzen und auf nötige Maßnahmen im Datenschutz hinweisen.
Das Team von Datenschutzberater.NRW bietet Organisationen unterschiedlicher Art Beratung im Datenschutz an. Mit unseren Fachleuten aus dem Bereich Datenschutz, IT und Steuerrecht erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot für eine Datenschutz-Erstberatung, die Betreuung durch einen externen Datenschutzbeauftragten und entwickeln ein für Sie passendes Konzept. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Wir betreuen Mandanten in Köln, Düsseldorf, Siegen, Bonn, Siegburg und ganz NRW. Lesen Sie mehr zu unserem individuellen Angebot.
Dieser Artikel dient zur allgemeinen Erstinformation, ersetzt keine fachliche und individuelle Beratung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie den Datenschutz ausreichend umsetzen, dann lassen Sie sich von uns professionell beraten.
Dennis Manz ist seit über 20 Jahren selbstständig. Ist in der IT für unterschiedliche Branchen und seit langer Zeit auch im Bereich Buchhaltung und Steuerrecht tätig. Als Gründer und Geschäftsführer der Datenschutzberater.NRW GmbH betreut er zusammen mit seinem Team erfolgreich Unternehmen, Praxen, Steuerberater und unterschiedliche Einrichtungen in Sachen Datenschutz und GoBD-Beratung.